Durch Vereinbarung einer sog. Franchise kann die Höhe der Entschädigung in einem Schadenfall in einem Versicherungsvertrag reduziert werden.
Hierbei wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung erst ab einer bestimmten Höhe - nach Berücksichtigung eines festgelegten, "vorgeschalteten" Betrages - zu leisten ist. Die Selbstbeteiligung des Versicherten am ihm entstandenen Schaden steigt dadurch an.
In der Kreditversicherung sind im wesentlichen folgende Formen der Franchise möglich
- Forderungsfranchise
- Entschädigungsfranchise, einschl. Entschädigungsvorrisiko
- Integralfranchise
Von Seiten des Versicherers besteht der Vorteil in der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Wegfall kleinerer ansonsten zu bearbeitender Schadenfälle. Der Versicherungsnehmer kann meist eine günstigere Prämie erzielen.
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